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Änderung von Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes

Die Änderung von Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes können dadurch mit dem Nutzer vereinbart werden, dass dieser die Schaltfläche „Ich stimme zu“ in einer Pop-Up-Mitteilung anklickt, die als individuelles Änderungsangebot nicht der AGB-Kontrolle unterliegt (OLG Dresden, Beschluss v. 19.11.2019, 4 U 1471/19).