Die Kanzlei von Frau Dr. Stefanie Bergmann berät Unternehmen und Dienstleister in allen Grundfragen des Wirtschaftsrechtes wie der Wahl der richtigen Rechtsform, der Erstellung und Überprüfung von AGB und bei Grundsatzverträgen. Ziel der Vertragsgestaltung ist die Vermeidung von Konflikten und gerichtlichen Verfahren, bei welchen die Kanzlei ebenfalls Unterstützung bietet.
Die Kanzlei deckt in Zusammenarbeit mit anwaltlichen Kooperationspartnern und-partnerinnen das ganze Spektrum der Beratung für mittelständische Unternehmen ab. Die fachliche Qualifikation wird durch die Fachanwaltschaft im Handels- und Gesellschaftsrecht gewährleistet.
Ein Sonderschwerpunkt besteht im Recht der Touristik.